5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Leitung Jugendanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Jugendanwältin D.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 4. Mai 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: