Um den Zugang zur B.________ wieder freizugeben, sei ein Grossaufgebot an Einsatzkräften nötig gewesen (darunter 34 Polizisten, sieben Feuerwehrleute und fünf Sanitäter). Der Beschwerdeführer konnte vor Ort angehalten werden und wird verdächtigt, sich im Rahmen dieser Demonstration u.a. der Nötigung und der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht zu haben.