Bei dieser wies die Gesuchsgegnerin auf mehrere Protokollfundstellen hin, wonach fast alle Frauen ausgesagt hätten, dass das mutmassliche Opfer sehr viel getrunken habe, und fragte in diesem Zusammenhang den Gesuchsteller, ob er dies denn nicht bemerkt habe. Der Beschuldigte beantwortete die Frage dahingehend, dass das mutmassli-