Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Gesuchsgegnerin zur Stellungnahme auf. Deren Eingabe vom 24. Dezember 2022 wurde dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 27. Dezember 2022 zugestellt, worauf dieser am 6. Januar 2023 replizierte.