, im Anschluss an seine Einvernahme den Ausstand der Kollegialrichterin Bürki (nachfolgend: Gesuchsgegnerin). Gleichentags leitete das Regionalgericht das Ausstandsgesuch zusammen mit dem Protokollauszug der Hauptverhandlung und einer CD mit der Audioaufnahme der Einvernahme des Gesuchstellers an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Die Hauptverhandlung nahm ihren Fortgang. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Gesuchsgegnerin zur Stellungnahme auf.