3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Den Beschuldigten 2 und 3 wird keine Entschädigung ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt E.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt K.________ (mit den Akten – per Kurier)