9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 10. November 2022 wird betreffend den Strafkläger/Beschwerdeführer aufgehoben und Erstere angewiesen, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern.