Wenn sich ein unbescholtener Bürger vor Schlägen, Tritten und Traktierungen zu schützen versuche, sei dies nicht mit Widerstand zu verwechseln, wie dies die Staatsanwaltschaft mache. Auf den Videoaufnahmen sei zu sehen, dass die Handlungen der Polizei gegen ihn mit äusserster Brutalität erfolgt seien und er dadurch Verletzungen erlitten habe. Auf den Aufnahmen seien mehrere Faustschläge auf den Rücken (Nierengegend, Hämatome seien dokumentiert) sowie Tritte gegen den Kopf festgehalten. Schläge in die Nieren, auf den Kopf und das Knien auf dem Hals hätten in der Vergangenheit be-