__ in Behandlung gewesen sei. Das Argument der Staatsanwaltschaft, aufgrund einer unleserlichen Unterschrift keine Untersuchung des Falles durchzuführen und insbesondere den Verletzungsgrad nicht abzuklären, der für eine Körperverletzung oder Tätlichkeit bzw. schwererer Delikte entscheidend sei, sei unhaltbar. Dass beim brutalen Polizeieinsatz gegen den Beschwerdeführer selbst der Tatbestand der Tätlichkeiten nicht erfüllt sein solle, sei gänzlich unhaltbar. Wenn sich ein unbescholtener Bürger vor Schlägen, Tritten und Traktierungen zu schützen versuche, sei dies nicht mit Widerstand zu verwechseln, wie dies die Staatsanwaltschaft mache.