Unrichtig sei zudem, dass er sich gewehrt habe. Dass er beim gewaltsamen zu Boden stossen bzw. zu Boden reissen Bewegungen mache, um nicht mit vollem Gewicht auf den Kopf zu fallen, müsse jedem klar sein. Die Staatsanwaltschaft habe es jedoch nicht für notwendig erachtet, nähere Abklärungen zu tätigen. Stattdessen reime sie sich ihre eigene Geschichte zusammen; dies wohl in der Absicht, die Polizei zu protegieren. Bezüglich der Verletzungsfolgen sei aktenmässig erstellt, dass er in der Rontalpraxis bei Dr. med. I.________ in Behandlung gewesen sei.