Nicht nachvollziehbar sei, dass die Staatsanwaltschaft einen solchen Vorfall nicht untersuchen wolle. Die Staatsanwaltschaft versuche primär gestützt auf den Polizeibericht und unzählige Mutmassungen sowie wahrheitswidrige Feststellungen darzulegen, dass vorliegend eindeutig kein Straftatbestand erfüllt sei. So habe er – entgegen den Ausführungen in der angefochtenen Verfügung – nicht angehalten werden müssen (vgl. Video 2 ab Sekunde 30). Falsch seien auch die Ausführungen, wonach niemand auf ihm zu liegen gekommen sei (vgl. Video 2 ab Sekunde 45). Unrichtig sei zudem, dass er sich gewehrt habe.