5. Dagegen bringt der Beschwerdeführer vor, er habe – nachdem die Polizei unbewaffneten Kundgebungsteilnehmenden in den Rücken geschossen habe – mit dieser das Gespräch suchen wollen. Hierfür habe er sich langsam auf die Polizisten zubewegt und diesen mitgeteilt, nur reden zu wollen. Diese hätten ihn daraufhin zu Boden geschleudert, so dass er auf dem Rücken zu liegen gekommen sei. Einer der Polizisten sei auf ihm zu liegen gekommen. In der Folge sei er mit brutalster Gewalt auf den Bauch gedreht worden. Hierbei habe er von einem der Polizisten u.a. einen Tritt gegen den Kopf erhalten.