es gelte, die Trennung von politischer und operativer Einsatzverantwortung im Auge zu behalten. Die operativen Entscheidungen (welche Mittel in welchem Umfang und mit welcher Taktik zum Erreichen der Einsatzziele eingesetzt würden) oblägen stets der Polizei. Damit trage einzig die Polizei die Verantwortung für diese operativen Aspekte des Einsatzes. Auch die Verantwor-