Was er mit seiner Handlung genau bezwecken wollte, lässt sich nicht erschliessen. Dass es ihm, wie in der Einvernahme vom 7. Oktober 2021 geltend gemacht, darum gegangen ist, mit der Polizei zu reden, erscheint angesichts der herrschenden Situation wenig plausibel. Jedenfalls war solches für die Polizisten in keiner Weise zu erkennen. Es ist nicht ersichtlich, welche alternativen Handlungsoptionen zu einer Festnahme von D.________ sich der Polizei in dieser Situation geboten hätten. Nachdem er sich zudem in der Polizeikette, die sich mitten im Einsatz befand, stehend einer Festnahme widersetzte, ist es nachvollziehbar, dass er zu Boden geführt wurde.