4. Die Staatsanwaltschaft gibt in der angefochtenen Verfügung zunächst die in den Anzeigen erwähnten Videoaufnahmen und die Aussagen des Beschwerdeführers aus den edierten Verfahrensakten BM 21 48157 (Verfahren bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen den Beschwerdeführer als beschuldigte Person wegen Hinderung einer Amtshandlung) zusammengefasst wieder und gelangt gestützt darauf zu dem für sie massgebenden Sachverhalt. Danach nimmt sie auf die einzelnen Anzeigen Bezug.