1.3. Gleichentags erstattete G.________ per Mail (an verschiedene Empfänger gerichtet) Anzeige (BA 21 1996) gegen B.________ und gegen C.________. Er bemängelte Polizeigewalt gegen Demonstranten, denen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden könne. Hier verwies er auf zwei Videoaufnahmen auf den Internetportalen «20minuten» und «youtube». Diese Gewaltexzesse bei der Polizei, die jede Kontrolle über sich verloren habe, seien nicht tolerierbar. Gerade die Stadt Bern, die bei massiver Gewalt von «Linksextremen» nur zusehe, glaube sich nun im Recht.