1.2. Ebenfalls am 8. Oktober 2021 reichte G.________, bei der Beschwerdestelle der Polizei Anzeige (BA 21 1995) gegen die Polizei ein. Diese habe am 7. Oktober 2021 massive Gewalt gegen friedliche Demonstranten ausgeübt. Selbst wenn «es» nicht durchgehend friedlich gewesen sein sollte, übertreffe diese Gewalt jedes Mass der Verhältnismässigkeit. Während die Polizei bei «linksextremen Terroristen» nur zusehe, werde hier mit aller radikalen Brutalität zugeschlagen. Es gehe dabei um die «verifizierte Gewalt» mit Schlägen von Polizisten gegen einen am Boden fixierten Mann.