Er beantragte, es sei die Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügung vom 10. November 2022 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen die beschuldigten Personen bzw. gegen die Beschwerdegegner sowie gegen allfällige weitere Täterschaft eine Strafuntersuchung zu eröffnen, den rechtsgenügenden Sachverhalt abzuklären und einer rechtskonformen Lösung zuzuführen. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft sowie der B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3)