Hiergegen reichte D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 15. Dezember 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Er beantragte, es sei die Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügung vom 10. November 2022 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen die beschuldigten Personen bzw. gegen die Beschwerdegegner sowie gegen allfällige weitere Täterschaft eine Strafuntersuchung zu eröffnen, den rechtsgenügenden Sachverhalt abzuklären und einer rechtskonformen Lösung zuzuführen.