3. 3.1 Der Beschwerdeführer monierte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass er YouTube-Videos nicht oder zumindest nicht störungsfrei abspielen könne. Als Ursache bezeichnete er eine Überwachung («Monitoring») seiner Person und wünschte, dass die Staatsanwaltschaft die Schliessung seines Nachrichtendienstdossiers und die Beendigung des Monitorings erwirke. In seiner Anzeige vom 8. November 2022 äusserte er zudem die Vermutung, dass das Monitoring wohl angepasst worden sei, da YouTube-Videos für ihn mittels Shellfire-VPN und auch nach Trennung der VPN-Verbindung nicht mehr abrufbar bzw. nur noch «abgehackt» verfügbar seien.