gegen die Firma des Beschwerdeführers einzureichen, falls innert Frist weder die Busse bezahlt noch die Lenkerangaben übermittelt worden sein sollten, worauf er mit E- Mail vom 6. Juli 2022 reagierte und explizit das ordentliche Verfahren wünschte. Der Beschwerdeführer musste folglich damit rechnen, dass er zu gegebener Zeit in dem von ihm durch die Nichtbezahlung der Ordnungsbusse bzw. Nichtübermittlung der Lenkerangaben initiierten ordentlichen Strafverfahren Post erhalten wird. Vom Zeitpunkt dieses Hinweises bis zum Erlass des Strafbefehls vergingen rund dreieinhalb Wochen.