Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, dass er sich auf das in der gesetzlichen Kaskade höher gestellte Gesetz, das Strafgesetzbuch, berufe. Die Einspruchsfristen würden auf Prozessordnungen beruhen und seien in der Kaskade dem Strafgesetz untergeordnet, weswegen er das Eintreten auf seine Einsprache gemäss übergeordnetem Gesetz verlange.