(nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Strafbefehl Nr. EO 22 7316 vom 18. Juli 2022 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verspätet eingereicht wurde und demnach ungültig ist. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Dezember 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte das Eintreten auf seine Einsprache und die umgehende Aufhebung des Strafbefehls EO 22 7316, begründet durch eine schwerwiegende Falschanschuldigung.