3. Zu eröffnen: - dem Anzeiger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 16. Dezember 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Der Gerichtsschreiber: