Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde zusammenfassend geltend, dass er keine Person sei, weswegen gegen ihn ergangene Beschlüsse und Verfügungen «obsolet» seien. Im Weiteren verlangt er den Beizug von Videoaufnahmen zur Aufklärung des Vorfalls vom 19. Dezember 2020 und macht geltend, dass das von ihm initiierte Strafverfahren aufgrund der Videoaufnahmen an die Hand genommen werden müsse.