Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 11. November 2022 (BA 22 1866) Erwägungen: 1. Mit Verfügung vom 11. November 2022 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) initiierte Strafverfahren wegen diverser Delikte gegen A.________ nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Dezember 2022 Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.