Mit Blick auf diesen äussert eng begrenzten Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, den geringen Aktenumfang und den sich stellenden einfachen Rechts- und Sachfragen kann der Tarifrahmen nur im untersten Rahmen ausgeschöpft werden. Mit Blick darauf erscheint ein Aufwand von maximal 4 Stunden als geboten, womit sich das (volle) Honorar auf CHF 1'000.00 beläuft und somit entsprechend im unteren Bereich des Tarifrahmens zu liegen kommt. Unter Berücksichtigung der Auslagen von pauschal 3 Prozent und der Mehrwertsteuer von 7.7 Prozent ergibt das eine Entschädigung von CHF 1'109.30.