17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Bst. b PKV und reicht damit von CHF 50.00 bis CHF 12'500.00. Das ändert aber nichts daran, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig um die Überprüfung der Kostennote ging. Mit Blick auf diesen äussert eng begrenzten Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, den geringen Aktenumfang und den sich stellenden einfachen Rechts- und Sachfragen kann der Tarifrahmen nur im untersten Rahmen ausgeschöpft werden.