Mit einem korrigierten Aufwand von 59.6 Stunden ergibt sich ein volles Honorar von CHF 14'900.00 bzw. ein amtliches Honorar von CHF 11’920.00. Damit befindet sich das volle Honorar im leicht überdurchschnittlichen Bereich, was mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses nicht zu beanstanden ist. Der Umstand, dass der amtliche Gegenanwalt im selben Zeitraum 17 Stunden weniger Aufwand in Rechnung stellte, ändert am gebotenen Zeitaufwand nichts.