4 damit verbundene vom Beschwerdeführer zu Recht angestrengte Beschwerdeverfahren sowie den Auslandbezug des Verfahrens von einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses auszugehen. Der vorliegend anwendbare durchschnittliche Tarifrahmen beträgt CHF 12'500.00. Mit einem korrigierten Aufwand von 59.6 Stunden ergibt sich ein volles Honorar von CHF 14'900.00 bzw. ein amtliches Honorar von CHF 11’920.00.