Es handelt sich nicht um leichte Vorwürfe. Das zeigt auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten beantragte. Betreffend Schwierigkeit des Prozesses ist mit Blick auf die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren, die zwei nötig gewordenen Hauptverhandlungstermine, die sich stellenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Frage der Abtrennung der Verfahren, das