Mit Blick auf diese Kürzung ergibt sich für den Zeitraum vom 29. Juni 2017 bis 31. Dezember 2017 ein neuer Aufwand von 17.10 Stunden und damit ein amtliches Honorar von CHF 3'420.00, was unter Berücksichtigung der Auslagen von CHF 414.85 und der damals geltenden Mehrwertsteuer von 8 Prozent eine amtliche Entschädigung von CHF 4'141.65 ergibt. Ansonsten ergeben sich aus der Kostennote, auch für den Zeitraum ab 1. Januar 2018, keine Hinweise auf unnötigen oder zu hohen Zeitaufwand.