Dieser Aufwand ist folglich zu streichen und zwar im Umfang von 37.5 Minuten. Da es sich um angeblichen Aufwand eines juristischen Mitarbeiters mit einem Ansatz von CHF 100.00 gehandelt haben soll, hat auch das Regionalgericht diesen Aufwand mit 37.5 Minuten berücksichtigt, dafür mit einem Honoraransatz von CHF 200.00.