schwerdeführer als amtlicher Anwalt des anderen Beschuldigten eingesetzt war und 17 Stunden weniger in Rechnung stellte. In Anbetracht der Gesamtumstände erachtete das Regionalgericht einen Zeitaufwand im Bereich von 40 bis 50 Stunden als angemessen und nahm eine pauschale Kürzung der Honorarnote um 8.5 Stunden vor. 4.2