Gegen die Festlegung des amtlichen Honorars erhob Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 12. Dezember 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte insofern die Aufhebung des Urteils. Das amtliche Honorar sei durch die Beschwerdeinstanz gemäss Kostennote vom 8. November 2022 zu bestimmen, eventualiter sei die Sache an das Regionalgericht zur Neubeurteilung zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.