382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und – als Laieneingabe – formgerecht eingereichte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist vorliegend ausschliesslich die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 4. November 2022 und damit die Frage, ob diese das Verfahren zu Recht nicht an die Hand genommen hat.