Wie dem zwischenzeitlich erhältlich gemachten Entlassungsbericht der Pfalzklinik vom 14. Januar 2022 zu entnehmen sei, sei der Beschwerdeführer aufgrund einer wahnhaften Störung (ICD-10 F22.0) und einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F31.2), vom 14. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2022 sowie vom 26. Februar 2022 bis zum 8. März 2022 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gewesen. Aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers bestehe sodann der Verdacht, dass er unter einer Art Verfolgungswahn leide.