Ob die seitens der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellten Ermittlungshandlungen, insbesondere die parteiöffentliche Einvernahme des mutmasslichen Opfers, zu neuen Erkenntnissen geführt haben, geht aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht hervor. Ebenso wenig ist bekannt, ob die Ergebnisse der DNA-Auswertungen bereits vorliegen. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft in Aussicht, dass die Untersuchungen kurz vor dem Abschluss stünden; ob der dringende Tatverdacht zwischenzeitlich entkräftet wurde oder ob er sich hinsichtlich eines oder mehrerer Straftatbestände erhärtet hat, kann daraus indes nicht geschlossen werden.