Protokoll Hafteröffnung, Z. 273 und 281 ff.), ist daran zu erinnern, dass er bei der Hafteröffnung angegeben hatte, dass er ein Stück weiter weg vom Auto gestanden habe, damit er besser habe in den «Gang» sehen können (Protokoll Hafteröffnung, Z. 274). Letzteres stimmt insofern mit den Aussagen des mutmasslichen Opfers überein, als dass dieses zu Protokoll gegeben hatte, dass ihm der Mann am Anfang, aber nicht lange, nachgelaufen und stehen geblieben sei, als er gesprochen habe (Delegierte Einvernahme von D.________ vom 26. November 2022, Z. 152 ff.).