Wie auch die Verteidigung festhält, bestreitet der Beschwerdeführer nicht, zu D.________ gesagt zu haben, dass er aus dem Gefängnis ausgebrochen sei (Delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 27. November 2022 [nachfolgend: Delegierte Einvernahme], Z. 47; Protokoll der Hafteröffnung vom 28. November 2022 [nachfolgend: Protokoll Hafteröffnung], Z. 211 f.). Demgegenüber bestreitet er, gesagt zu haben, dass er schon viele Frauen vergewaltigt habe. Er habe zu ihr gesagt, dass er fünf V («Vauen») vergewaltigt habe (Delegierte Einvernahme, Z. 47 f.; Hafteröffnungseinvernahme, Z. 212).