5 Distanz immer grösser geworden (a.a.O., Z. 157 f.). Zu einem physischen Kontakt sei es zu keinem Zeitpunkt gekommen (a.a.O., Z. 168 ff.). 3.4.2 Ebenso wenig zu beanstanden ist, dass das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht weiter mit den Umständen der Festnahme und den Aussagen des Beschwerdeführers begründet hat. Wie auch die Verteidigung festhält, bestreitet der Beschwerdeführer nicht, zu D._____