Weiter ist festzuhalten, dass D.________ den Beschwerdeführer nicht übermässig belastete. So sagte sie auf Frage aus, dass der Mann nicht explizit gesagt habe, dass er sie vergewaltigen wolle (a.a.O., Z. 139). Danach gefragt, wie sie sich dabei gefühlt habe und ob sie das Gefühl gehabt habe, selbst vergewaltigt zu werden, gab sie zu Protokoll, Todesangst und das Gefühl gehabt zu haben, dass ihr sicherlich etwas passieren werde (a.a.O., Z. 132 ff.). Als sie losgerannt sei, sei die