O., Z. 55 ff.). Weiter gab sie an, sich an drei Dinge zu erinnern, diese jedoch nicht chronologisch wiedergeben zu können. Das erste sei, dass sie zurückgeschaut und ihn nochmals gesehen habe, das zweite sei, dass sie einen Polizisten am Telefon gehabt und fast gleichzeitig einen Bauernhof in ca. 300 Meter Entfernung gesehen habe. Sie sei in Richtung des Bauernhofs gelaufen. Irgendwann habe sie zurückgeschaut und den Mann nicht mehr gesehen (a.a.O., Z. 59 ff.). Weiter ist festzuhalten, dass D.________ den Beschwerdeführer nicht übermässig belastete.