Der Beschwerdeführer ist durch die Abweisung des Antrags um Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichem Anwalt unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1. Die Verteidigung ist in den Art. 128 ff. StPO geregelt. Gemäss Art. 132 Abs. 1 Bst. a StPO ordnet die Verfahrensleitung eine amtliche Verteidigung an, wenn bei not-