als amtlichen Anwalt ab. Hiergegen reichte der Beschwerdeführer am 1. Dezember 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Anträgen: 1. Es sei Ziff. 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland, im Verfahren BJS 22 16012 vom 17. November 2022 betreffend die Abweisung des Antrages um Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt aufzuheben. 2. Rechtsanwalt B.________ sei mit Wirkung ab 3. Oktober 2022 als amtlicher Anwalt des Beschuldigten einzusetzen.