Mit Verfügung vom 22. November 2022 stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Einsprache der Beschuldigten mit Erklärung vom 9. September 2022 als zurückgezogen gelte und der Strafbefehl vom 21. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen sei. Hiergegen reichte die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 2. Dezember 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.