1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess am 21. Juli 2022 einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (BM 22 16151). Die Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Mit Verfügung vom 22. November 2022 stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Einsprache der Beschuldigten mit Erklärung vom 9. September 2022 als zurückgezogen gelte und der Strafbefehl vom 21. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen sei.