6 und einmal CHF 20'000.00 für die Bezahlung der Bauarbeiter gegeben. Ob das wahr sei, wisse sie nicht. Jedenfalls habe er ihr dies damals so gesagt. Weiter erklärte sie, dass der Beschwerdeführer jeweils weinend zu ihr gekommen sei und sie um Geld gebeten habe. Er habe dies jeweils für das Haus gebraucht, etwas Anderes sei ihr nicht bekannt (Einvernahme vom 19. Mai 2019, Z. 179 f.). Auf den Darlehensvertrag vom 10. November 2011 und den Betrag von CHF 40'000.00 angesprochen, bestätigte der Beschwerdeführer, dass sie damals ein Haus gebaut hätten (Einvernahme vom 10. Juni 2017, Z. 96 ff.;