Diese Probleme hätten sie durch die Privatklägerin sel. lösen können, die sie unterstützt habe (Einvernahme vom 17. März 2021, Z. 320 ff.). Die Privatklägerin sel. erklärte hierzu, dem Beschwerdeführer am 10. November 2011 – und damit vor dem Hauskauf im Jahr 2012 – erstmals CHF 40'000.00 gegeben zu haben. Er habe ihr erzählt, dass er vom Bauherr beschissen worden sei und er die Rechnung nochmals bezahlen müsse. Er habe ihr damals gesagt, dass er ihr das Geld zurückzahlen werde, sobald seine Ehefrau wieder arbeite. Sie habe aber nie auch nur einen Rappen gesehen (Einvernahme vom 29. Juni 2017, Z. 78 ff.).