Gleichzeitig räumt er aber auf Vorhalt der Aussagen der Privatklägerin sel. ein, es treffe zu, dass er ihr bereits seit 2012 bei den Zahlungen geholfen habe. Zuerst seien sie noch gemeinsam zur Bank gegangen, später nach ihrem Herzinfarkt habe er ihr angeboten, die Zahlungen für sie zu erledigen, weshalb sie ihm ihre Bankkarte der H.________ (Bankname) und den dazugehörigen PIN gegeben habe (Einvernahme vom 17. März 2021, Z. 173). Er räumt auch ein, in der Zeit von 2012 bis 2017 Geldprobleme gehabt zu haben. 2012 hätten sie mit dem Hausbau begonnen. Dann sei seine Frau arbeitslos geworden. Beim Bau des Hauses sei ebenfalls nicht alles wie geplant verlaufen.